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Allgemeine Geschäftbedingungen

 

 

 

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§ 1 Geltungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen Elke Rottler, Fischstr. 6, 91522 Ansbach, nachfolgend „Hypnosecoach“ genannt und dem Klienten.

 

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anfragen über die Website https://www.hypnose-in-ansbach.de  oder per Email an info@hypnose-in-ansbach  und werden Bestandteil bei allen Vergütungsvereinbarungen.

2.2 Die Präsentation der Dienstleistung auf meiner Website stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung gibt der Klient ein für ihn vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.

2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus dem Behandlungsvertrag.

2.4 Die Vereinbarung einer Hypnosesitzung für Dritte ist ausgeschlossen.

 

§ 3 Leistungsumfang, Leistungserbringung

3.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen des Hypnosecoaches, dem Klienten zu helfen in einen hypnotischen Zustand zu gelangen. Der Erfolg wird nicht versprochen und kann nicht gewährleistet werden. Der Erfolg wird nicht Teil der Vertragsbeziehung.

3.2 Der Leistungsort ist Sitz des Hypnosecoaches.

3.3 Die Leistung beläuft sich auf eine Hypnosesitzung, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Termin der Hypnose-sitzung wird vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund einer Verspätung des Klienten oder der Nichtwahrnehmung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich.

3.4 Die zur Anwendung kommenden Techniken stellen ausdrücklich keinen Unterfall einer Psychotherapie oder Ähnliches dar.
Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, durch die vom Hypnosecoach angewendeten Techniken ist bei dem Klienten nicht möglich. Ein Haftungsausschluss erwächst ausdrücklich nicht.

 

§ 4 Vergütung, Fälligkeit

4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag.

4.2 Die Bezahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen. Bei Barzahlung  wird die Vergütung im Vorfeld der Hypnosesitzung fällig. Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag bis spätestens drei Tage vor der Hypnosesitzung fällig.

4.3 Ein vereinbarter Termin kann bis zu 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Ein Fernbleiben von einem vereinbarten Sitzungstermin ohne vorherige Absage, stellt einen einseitigen Vertragsbruch dar und wird mit einem Honorar von 150€ in Rechnung gestellt.

4.4 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung, durch einen vom Hypnosecoach nachweislich zu vertretenden Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.

 

§ 5 Mitwirkung des Klienten

5.1 Der Klient ist ausdrücklich verpflichtet dem Hypnosecoach vor der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit geistige Erkrankungen vorgelegen haben.

5.2 Die Wahrscheinlichkeit eines Hypnoseerfolges wird erhöht, soweit der Klient den Anweisungen des Hypnosecoaches Folge leistet.

 

§ 6 Sitzungsabbruch, Ablehnung

6.1 Der Hypnosecoach ist berechtigt, eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern sie Kenntnis erlangt, dass der Klient eine nach Ziffer 5.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehende Pflicht verletzt hat.

6.2 Ferner ist der Hypnosecoach berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern für eine der Vertragsparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interesse kann das Nichtbestehen eines notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen. Eine Rückerstattung des Honorars ist nicht möglich.

 

§ 7 Datenschutz

7.1 Der Klient wünscht eine oder mehrere Sitzungen durch den Hypnosecoach. Zu deren Umsetzung, insbesondere Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll der Hypnosecoach alle in Betracht kommenden Daten des/der Klienten erhalten und speichern dürfen.
Hypnosecoach im Sinne dieser Bestimmung ist Elke Rottler, Fischstr. 6, 91522 Ansbach

7.2 Der Klient willigt mit der Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem Hypnosecoach gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung von dem Hypnosecoaches persönlich verarbeitet werden dürfen.

7.3 Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Behandlungsvertrages.

7.4 Eine Weitergabe der Klientendaten an Dritte findet nicht statt.

7.5 Die Klientendaten sind für unberechtigte Dritte nicht einsehbar. Eine Speicherung auf Onlineservern oder auf Plattformen von Drittanbietern findet nicht statt.

7.6 Der Klient hat jederzeit das Recht sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren, weiterhin wird der Klient auf seine Rechte auf Löschung, Sperrung und Änderung seiner Daten informiert.

 

§ 8 Dokumentation

8.1 Der Hypnosecoach dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte und/oder mit einer Audioaufzeichnung. Zweck dieser ist es sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter des Klienten und des Hypnosecoaches verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden.
Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.

8.2 Die Dokumentation ist für den Klienten jederzeit einsehbar und kann auf Wunsch des Klienten abgebrochen oder es kann auf diese im Vorfeld verzichtet werden.

8.3 Eine Veröffentlichung der Audioaufzeichnung findet ausdrücklich nicht statt. 

 

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

9.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

9.3 Als Gerichtsstand, soweit zulässig, wird 91522 Ansbach vereinbart.

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